Da Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg in den ersten 3 Jahren keine öffentlichen Gelder erhalten, müssen sie sich zu Beginn vollständig eigenwirtschaftlich finanzieren. In unserem Finanzierungskonzept werden wir diese Zeit insbesondere mit einem Kleinbürgschaftsdarlehen und dem Schulgeld überbrücken. Des Weiteren planen wir Spenden-, Stiftungs-, Crowdfunding- und Sponsorengelder sowie die elterliche Mitarbeit ein.
Ab dem 4. Schuljahr erhalten Schulen in freier Trägerschaft vom Land Baden-Württemberg einen Zuschuss. Dieser ist leider nicht ausreichend hoch, um die Kosten des laufenden Schulbetriebs zu decken:
Schulgeld
Damit unsere Schule grundsätzlich ab dem ersten Jahr finanzierbar ist, erheben wir ein monatliches Schulgeld.
Bei der Gestaltung des Schulgeldes beachten wir das Sonderungsverbot. Es kann deshalb zwischen einem monatlichen Regelbetrag von 340€* (ab dem zweiten Kind beträgt die Geschwisterermäßigung 10%*) oder ein einkommensabhängiges Schulgeld i. H. v. 5% des Haushaltsnettoeinkommens (ab dem zweiten Kind: 4%* vom HNK) gewählt werden.
Elternmitarbeit
Für uns sind die Eltern die wichtigsten Partner und somit unabdingbar für das Gelingen und den Erfolg unserer Schule. In einem weitaus größeren Ausmaß als in öffentlichen Schulen sind die Eltern Teil unserer Schulgemeinschaft und in die schulischen Abläufe integriert.
Ihr Mitwirken kann bspw. in Putz-, Reparatur- oder Fahrdiensten erfolgen, in der Unterstützung bei Verwaltungs- oder IT-Aufgaben, in der Organisation von Festen, bei der Gartenarbeit, aber auch ganz konkret entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten in der pädagogischen Unterstützung.
Die wöchentliche Elternmitarbeit beträgt ca. zwei Stunden. Mit weiteren 15 Stunden pro Schuljahr und Kind leisten die Eltern ihren Beitrag, damit die Draußenschule Murgtal nicht nur Lern- sondern auch Lebensraum für unsere Kinder ist.
Aufnahmegebühr
Mit Schuleintritt erheben wir eine Aufnahmegebühr i. H. v. 500,-€ pro Schüler. Damit decken wir die laufenden Verwaltungs- und Büromaterialkosten für die vier Schuljahre ab.
Kleinbürgschaft
Jeder Schulgeldpflichtige sollte bereit sein, sich für uns bei einer Bank für einen Betrag von 500€ - 3.000€ zu verbürgen. Für Familien, die die 5%-Regelung in Anspruch nehmen, ist die Bürgschaft freiwillig. Die Bürgschaft ermöglicht es uns, einen Kredit zu erhalten, um die ersten drei Jahre (ohne staatliche Fördergelder) finanzieren zu können. Falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass wir den Kredit nicht mehr abbezahlen können, muss der gebürgte Betrag bezahlt werden. Ansonsten fallen hierfür keine Kosten an.
Betreuungsentgelt Verlässliche Grundschule
Für die freiwillige Randzeitenbetreuung von 13:00 Uhr – 14:00 Uhr im Rahmen unserer Verlässlichen Grundschule beträgt das monatliche Entgelt 50€* pro Monat (ab dem zweiten Kind: 45€* pro Monat).
* die Beträge sind als vorläufig zu betrachten und können variieren.
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