Genehmigung einer Privatschule

Wer in Deutschland eine Schule gründen möchte, darf dies gemäß Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz tun. Dieses Grundrecht nehmen wir für uns in Anspruch und gründen die Draußenschule Murgtal - eine Grundschule in freier Trägerschaft (Privatschule). 

 

Um die staatliche Genehmigung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, um sicherzustellen, dass die Schüler eine gleichwertige Bildung erhalten und ihr Recht auf Bildung verwirklicht wird: 

  • Privatschulen dürfen in ihren Bildungszielen nicht hinter öffentlichen Schulen zurück stehen. Die Orientierung am Bildungsplan ist zwingend einzuhalten. Der Weg zur Erreichung der Bildungsziele hingegen ist frei. Entscheidend ist das Endergebnis des jeweiligen Bildungsganges. 
  • An Privatschulen müssen mehrheitlich vollständig ausgebildete Lehrkräfte tätig sein. Aber auch andere geeignete Personen dürfen in geringem Umfang eingestellt werden. 
  • Eine Sonderung nach Besitzverhältnissen der Eltern darf nicht stattfinden. Dies setzen wird durch unser Schulgeldkonzept um. 

 

Als zusätzliche Voraussetzung müssen wir für die Gründung einer Grundschule gemäß Artikel 7 Absatz 5 Grundgesetz ein besonderes pädagogisches Interesse nachweisen. Unser besonderes pädagogisches Interesse umfasst das Konzept der Draußenschule, die Resonanzpädagogik und MINKT

 

Im Oktober 2023 haben wir unser pädagogisches Konzept zusammen mit dem Antrag auf Errichtung einer Ersatzschule fristgerecht beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. 

 

Mit der Bestätigung durch das Kultusministerium und Regierungspräsidium zählen wir als genehmigte Ersatzschule und unsere Schülerinnen und Schüler erfüllen somit ihre Schulpflicht.

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